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Bewohnerbeirat

In unserer Betreuungseinrichtung besteht ein Bewohnerbeirat, der nach den Bestimmungen des Wohn- und Teilhabergesetz von den Bewohnern und Bewohnerinnen gewählt worden ist. Bewohnerbeiräte haben die Aufgabe, die Interessen der Bewohner/ innen gegenüber Mitarbeitern und der Einrichtungs-leitung zu vertreten. Der Bewohnerbeirat ist Vermittler und Bindeglied zwischen Einrichtungsleitung und Bewohner. Der Bewohnerbeirat hat das Recht, in allen in der Heimmitwirkungsverordnung geregelten Fragen insbesondere der Gestaltung der Einrichtung, der Verpflegung, der Zeitabläufe, der Hausordnung und der Freizeit mit zu beraten.